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Rechtsanwalt für Verlassenschaftsverfahren in Wien,  der Steiermark und Kärnten Rechtliche Unterstützung für Erben und Pflichtteilsberechtigte

Wir sind auch in der Steiermark sowie in Kärnten tätig!

Der Tod eines Angehörigen bringt neben der persönlichen Belastung auch zahlreiche rechtliche Fragen mit sich. Das Verlassenschaftsverfahren dient dazu, den Nachlass einer verstorbenen Person zu klären und die Erben rechtlich festzustellen. Die Rechtsanwaltskanzlei Mag. Peter Lippitz begleitet unsere Mandanten während des gesamten Verlassenschaftsverfahrens sowie in daran anschließenden Streitigkeiten im Erbrecht. Ziel ist eine rechtssichere, strukturierte und zielgerichtete Abwicklung des Nachlasses, bei der die Interessen unserer Mandanten konsequent vertreten werden. Die Kanzlei unterstützt insbesondere Erben, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigte sowie potenzielle Erben bei allen rechtlichen Fragen rund um den Nachlass.

Eine rechtliche Unterstützung kann insbesondere sinnvoll sein, wenn:

  • mehrere Erben vorhanden sind und die Erbquoten geklärt werden müssen.

  • ein Testament oder eine letztwillige Verfügung vorliegt.

  • Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden.

  • Streitigkeiten zwischen Beteiligten entstehen.

Auch wenn zunächst kein Streit besteht, kann eine anwaltliche Begleitung dazu beitragen, rechtliche Fehler zu vermeiden und das Verfahren strukturiert abzuwickeln.

Was umfasst die anwaltliche Leistung im Verlassenschaftsverfahren?

Vertretung im Verfahren

  • Vertretung vor dem Gerichtskommissär (Notar)

  • Vertretung vor Gericht

  • Unterstützung bei Erbantrittserklärungen

  • rechtliche Begleitung während des gesamten Verfahrens

Durchsetzung von Ansprüchen

  • Geltendmachung von Erbansprüchen

  • Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen

  • Vertretung bei Streitigkeiten zwischen Erben

  • Vertretung im Verfahren über das bessere Erbrecht

Prüfung des Nachlasses

  • Überprüfung von Inventaren und Vermögensverzeichnissen

  • rechtliche Bewertung von Nachlassbestandteilen

  • Unterstützung bei der Feststellung von Vermögen und Verbindlichkeiten

Vertretung nach Abschluss des Verfahrens

Auch nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens können Konflikte entstehen. Die Kanzlei vertritt unsere Mandanten daher auch in

  • Erbschaftsprozessen

  • Pflichtteilsprozessen

  • sonstigen erbrechtlichen Streitigkeiten

Hinweise zur Zusammenarbeit

  • Kommunikationsanforderungen Während eines Verlassenschaftsverfahrens können Situationen entstehen, in denen kurzfristige Entscheidungen getroffen werden müssen. Unsere Mandanten werden daher gebeten, telefonisch erreichbar zu sein, insbesondere wenn sie bei einer Verhandlung nicht persönlich anwesend sind. So können notwendige Entscheidungen rasch abgestimmt werden. Eine klare und direkte Kommunikation trägt wesentlich dazu bei, das Verfahren effizient zu führen.
  • Digitale Prozesse Die Kanzlei nutzt digitale Kommunikationswege, um Abläufe zu erleichtern. Besonders hilfreich sind dabei Dokumente im PDF-Format, da diese direkt über die von Gerichten und Notaren verwendeten Systeme übermittelt werden können. Außerdem arbeiten wir mit Stellungnahmen im Word-Format, weil diese leichter in gerichtliche Eingaben integriert werden können. Diese Form der digitalen Zusammenarbeit ermöglicht eine schnelle und effiziente Bearbeitung des Verfahrens.

Ihre Vorteile durch die Kanzlei Mag. Peter Lippitz aus Wien

  • Umfassende Begleitung im Erbrecht Die Kanzlei unterstützt unsere Mandanten nicht nur im Verlassenschaftsverfahren selbst, sondern begleitet sie von der Vermögensplanung über den Erbfall bis zu möglichen Erb- und Pflichtteilsprozessen nach Abschluss des Verfahrens.
  • Strukturierte und zielgerichtete Verfahrensführung Durch Erfahrung mit komplexen Nachlasssituationen kann der rechtliche Rahmen eines Nachlasses rasch erfasst werden, wodurch notwendige Anträge und rechtliche Schritte effizient vorbereitet werden können.
  • Aktuelle Kenntnis der Rechtsprechung Laufend werden Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs im Bereich Erbrecht und Verlassenschaftsverfahren geprüft und dokumentiert, sodass aktuelle Entwicklungen unmittelbar in die Mandatsarbeit einfließen können.
  • Erfahrung mit komplexen Nachlasskonstellationen Auch bei umfangreichen Vermögensverhältnissen oder mehreren Beteiligten wird eine rechtlich strukturierte Vorgehensweise entwickelt, um die Interessen unsere Mandanten bestmöglich zu vertreten.
  • Internationale Zusammenarbeit Bei Nachlässen mit Auslandsbezug arbeitet die Kanzlei bei Bedarf mit Korrespondenzanwälten im Ausland zusammen, um auch internationale Nachlassbestandteile rechtlich abwickeln zu können.

Häufige Fragen zum Verlassenschaftsverfahren beantwortet

Wie lange dauert ein Verlassenschaftsverfahren?

Die Dauer hängt stark von der Komplexität des Nachlasses und möglichen Streitigkeiten zwischen Beteiligten ab. Ein einfaches Verfahren kann wenige Monate dauern, während komplexe Nachlässe deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen können.

Wer leitet das Verlassenschaftsverfahren?

Das Verfahren wird vom zuständigen Gericht geführt, jedoch in der Praxis von einem Gerichtskommissär (Notar) abgewickelt.

Wer kann am Verlassenschaftsverfahren beteiligt sein?

Typische Beteiligte sind Erbansprecher, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigte.

Was passiert bei Streit zwischen Erben?

Kommt es zu Konflikten über Erbrechte oder Pflichtteilsansprüche, können gerichtliche Verfahren notwendig werden. Dazu zählen etwa das Verfahren über das bessere Erbrecht oder spätere Erb- und Pflichtteilsprozesse.

Was passiert bei internationalem Bezug?

Bei internationalen Nachlässen ist häufig der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Verstorbenen entscheidend für die Zuständigkeit und das anwendbare Recht. Gegebenenfalls müssen auch ausländische Nachlassbestandteile rechtlich abgewickelt werden.

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