Rechtsanwaltskanzlei mit Spezialisierung auf das Erb- und Pflichtteilsrecht Wir sind in Wien, der Steiermark sowie in Kärnten für Sie tätig!
Fragen des Erb- und Pflichtteilsrechts betreffen häufig bedeutende Vermögenswerte und gleichzeitig sehr persönliche familiäre Beziehungen. Nach dem Tod eines Angehörigen müssen rechtliche Ansprüche geklärt, Vermögen verteilt und oftmals auch Konflikte zwischen Beteiligten gelöst werden. Ebenso wichtig ist es, bereits zu Lebzeiten klare und rechtssichere Regelungen für den eigenen Nachlass zu treffen. Die Rechtsanwaltskanzlei Mag. Peter Lippitz ist ausschließlich auf Erbrecht, Pflichtteilsrecht und Vermögensplanung spezialisiert. Unsere Mandanten erhalten eine fundierte rechtliche Beratung sowie eine konsequente Vertretung ihrer Interessen – sowohl bei der Nachlassplanung zu Lebzeiten als auch bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen nach einem Erbfall.
Typische Anlässe für eine rechtliche Beratung sind:
- die Planung der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten
- die Errichtung oder Prüfung eines Testaments
- Konflikte zwischen Erben oder Pflichtteilsberechtigten
- die Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- die Teilnahme am Verlassenschaftsverfahren
- gerichtliche Erbschaftsstreitigkeiten
- komplexe Familienkonstellationen oder größere Vermögenswerte
Eine frühzeitige rechtliche Gestaltung kann häufig dazu beitragen, spätere Streitigkeiten zu vermeiden und Vermögen strukturiert zu übertragen.
Rechtsanwaltliche Beratung zum Erbrecht und der Vermögensnachfolge
Dazu gehören insbesondere:
- Vermögens- und Nachlassplanung
- Errichtung von letztwilligen Verfügungen
- Testamentsvollstreckung
- Prüfung von letztwilligen Verfügungen
- Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
- Vertretung in Erbschaftsprozessen
Unsere Mandanten werden sowohl bei der rechtlichen Gestaltung ihres Nachlasses als auch bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen umfassend beraten und vertreten.
Internationale Nachlassregelungen
Bei grenzüberschreitenden Erbfällen stellt sich häufig die Frage, welches nationale Erbrecht anzuwenden ist. Grundsätzlich ist nach europäischem Recht der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Verstorbenen maßgeblich für die internationale Zuständigkeit der Gerichte und das anzuwendende Erbrecht. Dadurch können internationale Konstellationen entstehen, etwa wenn Vermögen in mehreren Ländern vorhanden ist oder der Verstorbene zuletzt im Ausland gelebt hat. Solche Fälle erfordern eine sorgfältige rechtliche Prüfung.
Ihre Vorteile im Detail Rechtsanwalt für Erb- und Pflichtteilsrecht
- Spezialisierung Die Kanzlei beschäftigt sich ausschließlich mit Erb- und Pflichtteilsrecht sowie Vermögensnachfolge und verfügt dadurch über eine vertiefte fachliche Expertise in diesem Rechtsbereich.
- Erfahrung in Erbrechtsstreitigkeiten Die umfangreiche Erfahrung bei der Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen sowie in gerichtlichen Erbschaftsprozessen schafft Vertrauen.
- Strukturierte Analyse Komplexe Familien- und Vermögenskonstellationen werden systematisch geprüft, um rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Lösungen zu entwickeln.
- Strategische Prozessführung Bei gerichtlichen Verfahren erfolgt eine klare Einschätzung der Erfolgsaussichten und eine gezielte Durchsetzung der Mandanteninteressen.
- Persönliche Betreuung Unsere Mandanten werden während des gesamten Verfahrens individuell begleitet und laufend über rechtliche Möglichkeiten und Entwicklungen informiert.
- Vertretung in strittigen Verfahren Im Unterschied zu Notaren können Rechtsanwälte Mandanten auch in gerichtlichen Erbrechtsstreitigkeiten vertreten und ihre Interessen vor Gericht durchsetzen.
FAQ-Bereich rund um das Erb- und Pflichtteilsrecht
Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
Pflichtteilsberechtigt sind in der Regel die Kinder des Verstorbenen sowie der Ehegatte oder eingetragene Partner. Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Können Schenkungen zu Lebzeiten den Pflichtteil beeinflussen?
Ja. Schenkungen können bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt werden. Dadurch kann sich der Pflichtteilsanspruch erhöhen.
Was ist ein Verlassenschaftsverfahren?
Das Verlassenschaftsverfahren ist das gerichtliche Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses. Dabei werden die Erben festgestellt und der Nachlass rechtlich geregelt.
Wann sollte ein Testament erstellt werden?
Ein Testament ist besonders sinnvoll, wenn von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen oder Vermögen gezielt verteilt werden soll.
Wie hoch sind die Kosten für eine anwaltliche Beratung?
Die Kosten hängen von der Komplexität des jeweiligen Falles ab. In einem Erstgespräch können häufig bereits erste rechtliche Einschätzungen sowie Informationen zu möglichen Kosten einer anwaltlichen Vertretung gegeben werden.